AGB für Entrümpelungs- und Räumungsdienstleistungen
Stand: 17.03.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Leistungen von IFH Entrümpler (im Folgenden "Auftragnehmer") mit Verbrauchern und Unternehmern (im Folgenden "Auftraggeber") über Entrümpelungs- und Räumungsdienstleistungen sowie damit zusammenhängende Leistungen.
2.1. Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.2. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Arbeiten zustande.
2.3. Kostenvoranschläge werden nach Besichtigung vor Ort erstellt und sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht als Festpreis vereinbart.
3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2. Bei Aufträgen über 5.000 € kann eine Anzahlung von bis zu 30% vereinbart werden.
3.3. Die Restzahlung ist bei Abnahme der Leistung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3.4. Bei vereinbarter Wertanrechnung werden verwertbare Gegenstände fair bewertet und vom Gesamtpreis abgezogen.
4.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot.
4.2. Die Entrümpelung umfasst das Räumen, Sortieren, Verladen und die fachgerechte Entsorgung bzw. Verwertung aller Gegenstände.
4.3. Besenreine Übergabe bedeutet, dass die Räumlichkeiten gefegt und von grobem Schmutz befreit werden.
4.4. Der Auftraggeber hat für einen ungehinderten Zugang zur Räumstelle zu sorgen.
5.1. Vereinbarte Fristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
5.2. Fristen verlängern sich angemessen bei unvorhersehbaren Hindernissen (z.B. Witterungseinflüsse, höhere Gewalt, Arbeitskampf).
6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachte Leistung nach Fertigstellung abzunehmen.
6.2. Die Abnahme kann nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.
7.1. Die Entsorgung erfolgt fachgerecht und umweltfreundlich gemäß den geltenden Vorschriften.
7.2. Verwertbare Gegenstände können nach Vereinbarung verkauft und der Erlös angerechnet werden.
7.3. Sondermüll und gefährliche Abfälle sind gesondert zu behandeln und werden separat berechnet.
8.1. Der Auftragnehmer leistet Gewähr für mangelfreie Ausführung der beauftragten Arbeiten.
8.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Abnahme.
9.1. Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9.2. Für Schäden an Gegenständen, die nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet oder mitgeteilt wurden, haftet der Auftragnehmer nicht.
9.3. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
10.1. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, solange mit der Ausführung noch nicht begonnen wurde. In diesem Fall ist eine Aufwandsentschädigung von 10% der Auftragssumme zu zahlen.
10.2. Nach Beginn der Arbeiten kann der Auftraggeber nur aus wichtigem Grund kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsabwicklung. Details regelt die Datenschutzerklärung.
12.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
IFH Entrümpler
Telefon: 0660 / 6818646
E-Mail: office@ifh-entruempler.at